Reha-Klinik: Unfallschutz nicht an behinderten Patienten ausrichten?
Urteil
Der Träger einer Reha-Klinik muss sich bei Sicherungsmaßnahmen gegen Unfallgefahren grundsätzlich nicht an behinderten Patienten orientieren. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Vielmehr dürfe er sich dabei an der Situation eines »durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers« orientieren, heißt es in dem...
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