Schlechtes Wetter gilt als »höhere Gewalt«
Reiseverkehr
Aufgrund wetterbedingter Ausfälle saßen wieder viele Flugreisende fest. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Flugreisende meist aber nicht. Das gilt auch für Bahnreisende, die ebenfalls immer wieder Verspätungen hinnehmen müssen.
Der Flug ist ausgefallen oder hat sich verspätet. Welche Rechte hat der Reisende?
Die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter müssen ihre gestrandeten Passagiere auch im größten Chaos betreuen. Sie sind verpflichtet, die Reisenden über den aktuellen Stand und über ihre Rechte zu informieren. Ab zwei Stunden Verspätung haben Reisende Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen die Fluggesellschaften laut Verbraucherzentrale eine Übernachtung bezahlen.
Muss die Airline einen Ersatzflug anbieten?
Ja. Wenn die Passagiere auf die Reise bestehen, muss die Fluggesellschaft ihnen einen Platz im verspäteten Flugzeug oder einen Ersatzflug anbieten. Bei Verspätun...
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