1,32 Euro Stundenlohn sittenwidrig

Früherer Pizzeria-Besitzer muss Arge Aufstockleistungen zurückzahlen

Wegen Zahlung von sittenwidrigen Löhnen hat das Arbeitsgericht Stralsund am Dienstag den ehemaligen Besitzer einer Pizzeria verurteilt.

Stralsund (dpa/ND). Der Mann muss der Behörde zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen (Arge) rund 6600 Euro erstatten, weil er einer Kellnerin, zwei Küchenhelfern und zwei Pizzaboten Stundenlöhne von minimal 1,32 Euro zahlte. Damit gab das Gericht einer Klage der Arge zum Teil statt.

Die Behörde wollte ursprünglich 11 000 Euro einklagen, weil sie den Beschäftigten wegen der niedrigen Löhne zwischen 2007 und 2009 diesen Betrag als Aufstockleistungen zahlen musste.

Als bundesweit erste Arge war die Stralsunder Behörde im Febru...


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