Verfassung schützt Ziegenhals nicht

Richter weisen Beschwerden gegen den Abriss der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte zurück

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Freundeskreis-Vorsitzende Max Renkl
Der Freundeskreis-Vorsitzende Max Renkl

Mit zwei Verfassungsbeschwerden und einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung versuchten der Freundeskreis der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals und eine Anwohnerin, den beabsichtigten Abriss des Gebäudes zu stoppen. Morgen wollte man darüber in der Berliner Kanzlei des Rechtsanwalts Friedrich Wolff informieren. Doch das Brandenburger Verfassungsgericht hat längst geurteilt und das Ansinnen zurückgewiesen.

Bereits am 21. Januar entschieden die Richter, dass die Thälmann-Gedenkstätte auf dem Wege der Verfassungsbeschwerde nicht zu retten sei. Diesen Entschluss teilte das Gericht jetzt mit. Der private Eigentümer sei berechtigt, die Gedenkstätte zu entfernen.

Dem Gericht zufolge bezogen sich Rechtsanwalt Wolff und seine Kolleginnen auf Artikel 34 der Landesverfassung, welcher den Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes als ein umfassendes und vorbehaltloses Grundrecht gewährleiste. Der Eingriff in dieses Grundrecht sei nicht durch die entgegen stehenden Interessen des privaten Eigentümers gerechtfertigt. »Jedenfalls hätte die Gedenkstätte im Wege der Enteignung als Ort des Erinnerns an den Beginn des Widerstands gegen den Faschismus und an das DDR-Kulturleben erhalten werden können«, vollzogen die Richter die Argumentation der Rechtsanwälte nach.

Nach Ansicht der Verfassungsrichter formuliert Artikel 34 jedoch lediglich das Ziel des Staates, die Vermittlung des kulturellen Erbes zu fördern. Daraus leite sich jedoch kein Grundrecht ab, dass der Freundeskreis oder eine Anwohnerin einklagen könnten.

Die Anwaltskanzlei Dr. Wolff und Partnerinnen hält trotzdem an dem Donnerstagtermin fest. Man sie noch dabei, dass Urteil auszuwerten und wolle dann über den Sachstand informieren, erklärt Wolffs Kollegin Kerstin Rist.

Die Gedenkstätte deckt sich nicht komplett mit dem alten Lokal »Sporthaus Ziegenhals«, in dem es 1933 die legendäre illegale KPD-Funktionärskonferenz mit dem Parteivorsitzenden Ernst Thälmann gab. Bis jetzt erhalten blieb aber der historische Tagungsraum, um den herum in den 1950er Jahren der Neubau der Gedenkstätte entstand. Das Inventar befindet sich inzwischen in den Händen der Stadt Königs Wusterhausen, zu der Ziegenhals gehört. Der frühere Bürgermeister Stefan Ludwig (LINKE) plante die Einrichtung einer neuen Gedenkstätte in der Karl-Marx-Straße 31. Der neue Bürgermeister Udo Franzke (SPD) befindet sich erst seit kurzer Zeit im Amt. Befasst hat er sich mit diesem Thema schon. »Das Inventar soll auch zugänglich gemacht werden«, heißt es aus seinem Büro. Die Stadt habe kein Interesse daran, es im Archiv verschwinden zu lassen. Konkrete Pläne gebe es allerdings noch nicht.

Der Freundeskreis-Vorsitzende Max Renkl war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der Regionalforscher Fred Bruder, der sich seit vielen Jahren mit der Geschichte des Sporthauses Ziegenhals befasst, sieht nach der Gerichtsentscheidung nun anscheinend endgültig das Ziel vom Tisch, die Gedenkstätte am authentischen Ort zu erhalten. Jetzt könne es wohl nur noch darum gehen, eine Gedenkstätte an einem anderen Ort zu schaffen, meint Bruder.

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