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Wo beginnt die Bagatelle?

Bundesarbeitsgericht stellt Tätigkeitsbericht vor / Präsidentin kritisiert Dumpinglöhne

  • Lesedauer: 3 Min.
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes hat am Mittwoch scharfe Kritik an Dumpinglöhnen in Deutschland geübt. Die Festlegung einer unteren Grenze für Bagatellkündigungen lehnte sie indes ab.

Erfurt (Agenturen/ND-Meyer). Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hat scharfe Kritik an Dumpinglöhnen in Deutschland geübt. »Es gibt Bereiche, da kann man die Bundesrepublik nur noch als Niedriglohnland bezeichnen«, sagte sie bei der Jahrespressekonferenz ihres Gerichts am Mittwoch in Erfurt. Zu der an der Drogeriemarktkette Schlecker entzündeten Diskussion um billige Leiharbeit sagte Schmidt, hier sei der Gesetzgeber am Zug. Im Juni will das BAG über die Pfandbon-Kündigung im Fall »Emmely« entscheiden. »Man kann einem Unternehmen nicht vorwerfen, wenn es die gesetzlichen Möglichkeiten nutzt«, sagte sie.

Zu den Niedriglöhnen verwies Schmidt auf ein BAG-Urteil vom April 2009, wonach ein Lohn unterhalb von zwei Dritteln des ortsüblichen Tariflohns sittenwidrig ist. Dieses Geld könnten gegebenenfalls auch die Arbeitsgemeinschaften einklagen, die Niedriglöhne mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Das war im Fall eines ehemaligen Pizzeriabetreibers auch geschehen. Das Arbeitsgericht Stralsund verurteilte den Mann zur Zahlung von 6600 Euro an die Arge, weil er zwei Küchenhelfern und zwei Pizzaboten Löhne von minimal 1,32 Euro gezahlt hatte. Geklagt hatte die Arge, weil sie den Beschäftigten wegen der niedrigen Löhne Aufstockleistungen zahlen musste.

Am 10. Juni will das BAG im Fall »Emmely« entscheiden. Die Berliner Supermarkt-Mitarbeiterin war entlassen worden, weil sie zwei ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert weniger Euro eingelöst haben soll. Schmidt sprach sich dagegen aus, für solche sogenannte Bagatellkündigungen eine untere Wertgrenze einzuziehen. Dies werde den Streit lediglich auf Fälle knapp über der Schwelle verlagern. Die Arbeitsgerichte schauten sich jeden einzelnen Fall genau an, stellte Schmidt klar. Allerdings könnten die Gerichte dabei nicht »die wegen überhöhter Banken-Boni entstandene Gerechtigkeitsdebatte« führen.

»Wir brauchen eine Einzelfallgerechtigkeit, und diese Möglichkeit haben die Gerichte auch«, sagte der Bereichsleiter Recht beim ver.di-Bundesvorstand, Helmut Platow, gegenüber ND. Grenzen brächten immer auch Ungerechtigkeiten mit sich. Es sei aber nicht abwegig, diese Debatte zu führen, »wenn man sieht, dass sich Fälle häufen, in denen Menschen wegen kleinster Delikte ihre Existenzgrundlage verlieren. Was ver.di jedoch fordere, sei eine gesetzliche Regelung im Bereich der Verdachtkündigungen. Beim bloßen Diebstahlsverdacht und wenn es sich dazu um eine Bagatelle handele, sollte der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung schreiben und erst bei Wiederholung die Kündigung schreiben können, so Platow.

»Diebstahl ist zwar Diebstahl, aber man muss genau hingucken und jeden Fall prüfen«, sagte auch Karin Vladimirow, Sprecherin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Bagatellen würden zudem oft als Vorwand genommen, »um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Da helfen Grenzen auch nichts.«

Im Jahr 2009 habe es beim Bundesarbeitsgericht 2322 Neueingänge gegeben, knapp 300 weniger als 2008. Gerichtspräsidentin Schmidt sprach von einem leichten Rückgang auf hohem Niveau. Dies werde aber wohl nicht so bleiben, so Schmidt. Einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen erwarte sie durch die Folgen der Wirtschaftskrise. In Bundesländern mit viel Stahl-, Metall- und Autozulieferindustrie wie Nordrhein-Westfalen und Baden- Württemberg meldeten große Arbeitsgerichte schon jetzt um bis zu 30 Prozent gestiegene Fallzahlen. »Diese Klagewelle wird Ende dieses Jahres bei uns anlanden«, erklärte Schmidt.

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