Nicht nur ein Formfehler

Der Post-Mindestlohn ist Geschichte. Unerwartet kam die Entscheidung der Leipziger Richter gestern nicht. Und doch bescheinigten diese nicht etwa, ob der Mindestlohn für Briefträger an sich unzulässig, in seiner Höhe unangemessen oder ähnliches wäre. Stattdessen sind es vor allem Formfehler, die die Richter zu ihrem Urteil brachten.

In der Praxis bedeutet die Entscheidung nun, dass...


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