Kontrolle für Kontrolleure

Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Ratingagenturen stößt auf Kritik

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die US-Häuserblase, Exzesse von Banken mit undurchsichtigen Wertpapieren und die Unzuverlässigkeit der Ratingagenturen: Diese Faktoren führten zur weltweiten Finanzmarktkrise, deren Auswirkungen die Wirtschaft noch immer schwer belasten. Nun will die schwarz-gelbe Bundesregierung einige der Schuldigen härter anpacken: die Ratingagenturen.

Die Bundesregierung will eine EU-Verordnung zur Kontrolle von Ratingagenturen nahezu deckungsgleich in deutsches Recht umsetzen. Danach müssen sich diese Finanzfirmen künftig registrieren lassen und werden staatlich beaufsichtigt. Bisher arbeiteten die Kontrolleure der Finanzmärkte ohne jegliche öffentliche Kontrolle.

Eine weitere gesetzliche Vorgabe lässt ahnen, wie häufig in der Vergangenheit Gefälligkeitsgutachten geschrieben wurden. Ratings dürfen in Zukunft nur noch abgegeben werden, wenn es dafür verlässliche Daten gibt. Auch dürfen die Agenturen keine Firmen mehr beraten, deren Kreditwürdigkeit sie gleichzeitig bewerten. So sollen künftig Interessenkonflikte vermieden werden: Sind die Agenturen gleichzeitig Berater, haben sie ein Interesse an Gefälligkeitsnoten für ihre Kunden.

Unter Politikern und Wissenschaftlern ist die Auffassung weit verbreitet, dass die Agenturen mit zu guten Zensuren für hochriskante Wertpapiere maßgeblic...


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