Schulhof-CD der NPD soll auf den Index gesetzt werden
Bundesprüfstelle entscheidet über Jugendgefährdung
Heute entscheidet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn über eine Indizierung der Schulhof-CD der NPD.
Nach Angaben von Elke Monsen-Engberding entscheidet ihre Behörde heute erstmalig über eine Musik-CD der NPD. Den Antrag an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte das Landeskriminalamt Niedersachsen gestellt. Sollte diesem stattgegeben werden, ist die CD zwar nicht verboten, sie darf aber nicht mehr dort verteilt werden, wo Jugendliche Zugang haben, etwa auf Schulhöfen und in Jugendklubs.
Schulhof-CDs mit rechtsradikaler Musik gibt es seit 2004, ursprünglich als Werbeaktion rechter Kameradschaften. Mit dem kostenlosen Verteilen wollten sie neue Anhänger rekrutieren. Rechtsrock gilt als »Einstiegsdroge« in die rechte Szene.
Das Amtsgericht Halle ordnete 2004 die bundesweite Beschlagnahmung dieser CD an, da einige Titel von indizierten Tonträgern stammten und unverhohlen rassistisch waren. Die CD war damit nach Überzeugung des Gerichtes geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eige...
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