Eine Vergangenheit, die nie vergeht?
Vor 60 Jahren wurde die Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit beschlossen
Am Mittwoch dem 8. Februar 1950 tagten die mehr als 300 Abgeordneten der Provisorischen Volkskammer der DDR, um ein Gesetz aus der Taufe zu heben, dessen Folgen bis heute die Geister scheiden. Der Wortlaut des Gesetzes: »Die bisher dem Ministerium des Innern unterstellte Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft wird zu einem selbständigen Ministerium für Staatssicherheit umgebildet. Das Gesetz vom 7. Oktober 1949 über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (GBL. S.2) wird entsprechend geändert.«
Ohne DiskussionWer in jenen Tagen den »Tagesspiegel«, »Kurier« oder eine andere Zeitung aus Westberlin gelesen hatte, war vorbereitet. Der »berühmte Donnerstag im Ministerrat« der DDR am 26. Januar 1950 sorgte schon am Folgetag für Schlagzeilen. Über einen »guten Draht« wisse man, dass ein Ministerium für staatliche Sicherheit gebildet werden soll. So kam der 8. Februar nicht völlig überraschend.
Der im Gesetz...
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