Wenn der Rechtsstaat Daten kauft

GastkolumneVon Werner Rügemer

Der Publizist ist Autor des Buches »Grüezi! Bei welchen Verbrechen dürfen wir behilflich sein?«
Der Publizist ist Autor des Buches »Grüezi! Bei welchen Verbrechen dürfen wir behilflich sein?«

Der Staat hat sich entschlossen, eine Datei mit geheimen Steuerdaten vermögender deutscher Steuerhinterzieher anzukaufen, die ihr Geld bei der Schweiz Großbank Crédit Suisse verbunkert haben. Darf der Staat als Hüter des Rechts sich mit Informanten einlassen, die die Daten wahrscheinlich illegal beschafft, also geklaut haben?

Die heftigste Kritik kam erwartungsgemäß aus der Schweiz. Die Bundesrepublik lasse sich mit einem Verbrecher ein, der Kauf bedeute eine Kriegserklärung an die Schweiz, wetterte etwa der Vorsitzende der regierenden Schweizer Volkspartei. Doch diese Kritik klingt hohl. Seit Jahrzehnten lässt sich die Finanzoase Schweiz mit Verbrechern wohl jeder Couleur ein. Blutige Diktatoren wie Mobutu zahlten nicht nur Millionen geklauter Staatsgelder in anonyme Konten bei Schweizer Banken ein, sie ließen auch ihre Raubvermögen hier verwalten und durften sich an den Ufern des Genfer Sees ihre Villen bauen. Für Konzerne wie Elf Aqu...


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