Hartz IV vor Gericht
»Armut per Gesetz« auf dem Prüfstand – Karlsruhe entscheidet, ob Kinder genug bekommen
Mit großer Spannung erwarten Betroffene und Verbände das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder.
Berlin (Agenturen/ND). Vor der heutigen Hartz-IV-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben Gewerkschaften, Sozialverbände und Oppositionsparteien höhere Leistungen für Kinder gefordert. »Die bisherigen Hartz IV-Regelsätze für Kinder sind Armutssätze«, erklärte Diana Golze, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. »Kinder werden ausgegrenzt, da sie aufgrund der viel zu niedrigen Regelsätze nicht an Sport-, Musik- oder anderen Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Ausgewogene Ernährung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sind darin nicht vorgesehen.« DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte gegenüber der »Passauer Neuen Presse«: »Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder müssen angehoben und eigenständig ermittelt werden.« Auch Caritas-Präsident Peter Neher forderte bedarfsdeckende Kinderregelsätze. Erwerbslosen-Gruppen starteten bundesweite Proteste gegen die »Unreform Hartz IV«.
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