Briefkasten

Urteil

Immer wieder erstaunlich, womit es deutsche Gerichte im Laufe der Zeit so zu tun bekommen: Einem Mieter war irgendwann der Schlüssel für den Briefkasten abgebrochen. Sein Vermieter weigerte sich, auf eigene Kosten Ersatz zu stellen. Er verklagte statt dessen den Mieter auf Schadenersatz.

Darauf hätte der Vermieter nur Anspruch, so die Richter des Amtsgerichts Halle, wenn der Mieter nachweisbar schuldhaft gegen Pflichten aus dem Mietvertrag verstoßen hätte (Az: 93 C 4044/08).

So viel sei ...


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