Mietvertrag: Wegen Hautfarbe und ethnischer Herkunft abgelehnt?
Schadenersatz
Wird ein Wohnungsinteressent wegen seiner Hautfarbe oder ethnischen Herkunft abgelehnt, droht Schadenersatz. Das sei eine Verletzung der Menschenwürde und damit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, stellte das Kölner Oberlandesgericht in einem Berufungsverfahren fest.
Ein Immobilienverwalter muss demnach einem Paar schwarzafrikanischer Herkunft gut 5000 Euro Schadenersatz zahle...
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