Verfahren gegen linkes Webportal

Hoher Strafbefehl wegen Prozessberichts

Am kommenden Dienstag verhandelt das Amtsgericht Krefeld gegen eine Redakteurin, die in ihrem Online-Magazin einen Text der Roten Hilfe veröffentlichte.

Die Betreiberin der linken Online-Zeitung »Scharf-Links«, Edith Bartelmus-Scholich, hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 12 000 Euro eingelegt. Er wurde verhängt, weil sie einen Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf beleidigt haben soll. Doch sie hat den inkriminierten Text nicht selbst verfasst. Es handelt sich um einen Prozessbericht der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe zum Verfahren gegen den türkischen Linken Faruk Ereren.

Seit mehreren Monaten wird gegen ihn wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach dem Paragrafen 129b vor dem OLG Düsseldorf verhandelt. »Wir beobachten das Verfahren regelmäßig und verfassen Prozessberichte, um Öffentlichkeit über das Verfahren herzustellen«, erklärte am Montagabend eine Vertreterin der Roten Hilfe auf einer Informationsveranstaltung im Düsseldorfer DGB-Haus. Die Berichte wurden an linke Publikationen wie »Scharf-Links« geschickt.

In dem T...


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