Neuer Anlauf gegen das Sozialdumping

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(ND-Herrmann). Einen weiteren Anlauf für ein Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, das sich gegen Sozialdumping richtet, nahm gestern der Senat an. Er bringt den Entwurf beim Abgeordnetenhaus ein und hofft auf eine gründliche, aber auch zügige parlamentarische Beratung, wie Wirtschaftssenator Harald Wolf (LINKE) vor Journalisten sagte. Es gehe um die bundesweit am weitesten gehende Festlegung von Sozialstandards.

Gegenwärtig befinde man sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in einem »weitgehend ungeregelten Zustand«, beklagte der Senator. Berlin hatte bereits 2008 eine Mindestlohnregelung durchzusetzen versucht, setzte ein Vergabegesetz nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) im gleichen Jahr aber aus.

Der nach dem Wunsch des Senates noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu regelnde Zustand würde eine Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohnes von 7,50 Euro bei Erhalt öffentlicher Aufträge oder laut den Tarifregelungen nach Entsendegesetz beinhalten. Zusätzliche soziale und ökologische Kriterien könnten bei Ausschreibung gefordert werden. Es gehe nicht an, so Wolf, dass Unternehmen öffentliche Aufträge erhielten und zusätzlich subventioniert werden müssten, weil deren Mitarbeiter Ansprüche auf Hartz IV geltend machen können.

Vom Land Berlin werden jährlich Aufträge im Wert von vier bis fünf Milliarden Euro vergeben.

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