Militäreinsatz auch im Landesinneren möglich?

Bundesverfassungsgericht prüft erneut

Darf die Bundeswehr ein von Terroristen entführtes Flugzeug im deutschen Luftraum abschießen? Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 klar festgestellt: Nein, das darf sie nicht. Jetzt scheint die Frage wieder offen.

Karlsruhe (dpa/ND). Die Länder Bayern und Hessen haben sich beim Bundesverfassungsgericht am Mittwoch für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um auch im Inland Militäreinsätze zu ermöglichen. Die Bundesrepublik könne auf den Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr von Terrorgefahren aus der Luft nicht verzichten, darauf beharrten Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und sein hessischer Kollege Volker Bouffier (CDU) in Karlsruhe. Die Verfassungsrichter befassen sich seit Mittwoch auf Antrag der beiden Länder erneut mit der Möglichkeit eines militärischen Bundeswehreinsatzes im Inland.

Anlass ist ein Verfahren zum Luftsicherheitsgesetz, das eigentlich mit einem Urteil von 2006 erledigt schien. Damals hatte Karlsruhe ein Gesetz von Rot-Grün gekippt, das den Abschuss von Pass...


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