Kultur und Bildung sind existenziell

Bundesregierung darf sich bei der Neuberechnung der Regelsätze nicht nur am »Überleben« orientieren

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Nachdem die Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft wurden, richtet sich der Blick der Politik auf die geforderten Neuregelungen: Bis 2011 muss die Regierung auch ALG-II-Beziehern ein »menschenwürdiges Existenzminimum« gewährleisten.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die damalige rot-grüne Bundesregierung die Hartz-IV-Sätze grundgesetzwidrig berechnete. Seitdem steht ein Begriff aus der Urteilsbegründung im Zentrum der Debatte: das »menschenwürdige Existenzminimum«. Das sind zunächst einmal alle Mittel, die zum Leben nötig sind, also Essen, Kleidung und Wohnung. Verfassungsrechtler leiten den Anspruch darauf aus dem Grundgesetz ab, das die Würde des Menschen als unantastbar definiert.

Formal gesehen gibt es aber in der deutschen Rechtsprechung drei Existenzminima: Zunächst die Pfändungsfreigrenze, also der Betrag, der in keinem Fall gepfändet werden darf. Für Alleinstehende ohne Kinder liegt er momentan bei 985,15 Euro. Daneben existiert ein steuerrechtlicher Freibetrag, das sogenannte steuerrechtliche Existenzminimum. Nach dem Siebten Existenzminimumbericht der Bundesregierung zahlen Alleinstehende auf 7664 Euro und Ehepaare auf 15 329 Euro jährlich kein...


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