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Neonazi kann nach Mord auf mildere Strafe hoffen
Bundesgerichtshof lässt Strafmaß für Rechtsextremisten aus Templin überprüfen
Karlsruhe (dpa/ND). Der rechtsextremistische Mörder eines Arbeitslosen in Templin (Uckermark) kann auf eine mildere Strafe hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar die Verurteilung des zur Tatzeit 18-Jährigen wegen Mordes bestätigt, die Strafe erscheint den Richtern jedoch zu hoch.
Wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht, hat das Landgericht Neuruppin möglicherweise die Tatbeteiligung ...
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