Schadenersatzansprüche aus dem Jahr 2007 drohen zu verjähren

Wertpapiere

Anfang 2007 empfahlen Banken und Sparkassen ihren Kunden, Geld auch in Zertifikate oder Anleihen anzulegen. Viele Kleinanleger haben dadurch Verluste erlitten, weil sie nach ihrem Empfinden damals falsch beraten wurden. Einzelne Geldhäuser zahlen in solchen Fällen mittlerweile freiwillig Entschädigungen, andere sind diesbezüglich eher zurückhaltend oder spielen gar auf Zeit.

Schadenersatzansprüche bei Falschberatung im Jahr 2007 verjähren nach § 37a Wertpapierhandelsgesetz in drei Jahren seit Erwerb der Wertpapiere. Dabei ist es laut Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unerheblich, ob und wann der Anleger einen Schaden erlitten und Kenntnis...


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