Wintersport: Wedeln bis der Richter kommt – Rechte im Winterurlaub
Urlaub
Skifahren ist der Deutschen liebster Wintersport, doch nicht selten landet ein Skiurlaub vor Gericht. Zu viel Schnee, Snowboarder auf der Piste, gelöste Skibindung bei Schussfahrt und Fahranfänger auf schwarzer Piste. Die Reiserechtsexpertin Christine Stegmayer zeigt die häufigsten Klagen im Winterurlaub und verrät juristische Fallstricke. Acht Fälle, worüber sich Urlauber im weißen Urlaub schwarz ärgern.
1. Kein Schnee: Häufigstes Ärgernis für Urlauber ist Skifahren auf grüner Piste. Wenn der erhoffte Schnee ausbleibt, fragen viele Skibegeisterte nach möglichen Ansprüchen.
Grundsätzlich zählt Schneemangel zum allgemeinen Lebensrisiko und berechtigt weder zur kostenfreien Stornierung der Hotelbuchung noch zu etwaigen Schadensersatzansprüchen (LG Frankfurt Az: 2/24 S 480/89).
Eine Ausnahme gilt freilich dann, wenn eine Zusicherung vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn im Katalog von »Schneesicherheit« oder »Ganzjahresskilauf«...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.