Kinderschutz: Aufforderung zur Früherkennungsuntersuchung ist rechtens
Urteil
Der Vater eines Babys zog vor Gericht, weil er das »Einladungs- und Erinnerungsverfahren« im Rheinland-Pfälzischen Landeskinderschutzgesetz für einen verfassungswidrigen Eingriff in den Datenschutz und in sein elterliches Erziehungsrecht hielt.
Die Regelung sieht so aus: Um Eltern dazu zu bewegen, ihre Kinder zur Früherkennungsuntersuchung zu bringen, werden sie erst zur Teilnahme aufgefordert. Falls sie dies verweigern, wird das dem Gesundheitsamt gemeldet, das sich mit ihnen in Verbindung setzt. Im dritten Schritt überprüft das Jugendamt, ob...
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