Kommen die Blockierer vor Gericht?
Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen
Dresden (dpa/ND). Nach der Verhinderung des Neonazi-Aufmarsches am 13. Februar in Dresden prüft die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungen gegen Teilnehmer der Blockaden.
Oberstaatsanwalt Christian Avenarius sagte am Dienstag: »Wir machen das mit Augenmaß und warten erstmal das Material der Polizei ab. Es geht um die Frage, ob ein Anfangsverdacht vorliegt.« Erst nach Klärung dieser Frage gehe es darum, ob Ermittlungen einzuleiten sind. Avenarius verwies auf Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes: »Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei ...
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