Pingpong der Verantwortlichkeiten

Finanzsenator Nußbaum diskutierte mit Vertretern der Berliner Kinder- und Jugendarbeit

  • Sarah Liebigt
  • Lesedauer: 3 Min.
Protest gegen Sparmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit Foto Ulli Winkler
Protest gegen Sparmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit Foto Ulli Winkler

An den Eingangstüren der Alten Feuerwache in Friedrichshain wiesen Schilder den Weg zur »Fragerunde mit Finanzsenator Nußbaum«, kurz vor Beginn war die Studiobühne bis zum letzten Platz gefüllt. Als sich der wichtigste Gast des Abends seinen Weg zwischen den Stühlen hindurch zur Bühne bahnte, wurde es still.

Ein offenes Bündnis von Mitarbeitern der Berliner Kinder- und Jugendarbeit, von Jugendlichen und engagierten Bürgern hatte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) am Dienstagabend zu einer Diskussionsrunde geladen, deren Ziel ein Erhaltungskonzept für die Kinder- und Jugendarbeit sein sollte.

Das Bündnis wandte sich mit konkreten Forderungen an den Senator, vor allem stand jedoch die »abgesicherte, verbindlich festgeschriebene und ausfinanzierte Kinder- und Jugendarbeit nach Paragraf 11 im Land Berlin und verbindlich für alle Bezirke« im Vordergrund.

Obwohl in einleitenden Worten das Bündnis bereits darum bat, auf das »Pingpongspiel« zu verzichten, das in den vergangenen Wochen zwischen Bündnis, Bezirken und Berliner Senat stattfand, wies Nußbaum sämtliche Verantwortung zunächst von sich. »So wie wir in Berlin verfasst sind, sind die Bezirke im Rahmen ihrer Möglichkeiten verantwortlich«, sagte er am Dienstag. Gemeint ist die Verantwortung der Bezirke für die Verteilung der Gelder, die das Land Berlin ihnen zuweist. Wenn beispielsweise an den Bezirk Mitte zwölf Millionen Euro für die Kinder- und Jugendarbeit überwiesen würden, solle das Geld doch bitte auch da ankommen, so Nußbaum.

Da diese Gelder eben nicht zweckgebunden seien, müssten die Bezirke zwischen Pest und Cholera entscheiden, so Anne Engelhardt (LINKE), Bezirksverordnete in Mitte. Finanziert man ein Jugendzentrum oder verhindert man die Schließung zweier Schulstandorte? Das Ausgleichssystem der Globalhaushalte werde so zwangsläufig zum Löcherstopfen verwendet.

Die Jugendstadträtin von Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Herrmann (Grüne), lenkte die Debatte auf die gesetzliche Verpflichtung des Senats, die Jugendarbeit finanziell zu unterstützen und verlangte vom Senator eine Stellungnahme. Der Paragraf 45 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) verpflichtet das Land Berlin dazu, sich an der Finanzierung der Jugendhilfemittel mit zehn Prozent zu beteiligen. In diesem Punkt gab es jedoch keinen Konsens. Die aktuelle Haushaltslage erlaube eine Finanzierung in dieser Höhe nicht.

Was Nußbaum schließlich vorschlug, war eine Kontrolle der Bezirkshaushalte. Um einen Überblick darüber zu erlangen, wohin die Gelder fließen, wenn nicht in die Jugendarbeit, wolle er in den nächsten zwei Monaten die Haushaltspläne einsehen. Diese Verteilungsdiskussion müsse jedoch auch auf Bezirksebene geführt werden, sagte Nußbaum. Applaus.

Welche Konsequenzen der Senat aus dieser Haushaltskontrolle auch immer ziehen wird – der Pingpongball liegt damit doch wieder bei den Bezirken. Mehr Geld wird es nicht geben, das Gesetz kann wegen leerer Kassen nicht eingehalten werden. Fazit des Abends: Der Senat selbst kann also nicht viel tun.

Einigkeit herrschte am Dienstagabend nur in einem Punkt: Es gilt, Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten.

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