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Gericht kippt Knips-Gebühr für Schlösser
Stiftung unterliegt in Verfahren gegen Fotografen / Journalistenverband spricht von Sieg für Pressefreiheit
Brandenburg/Havel (dpa/ND). Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf keine Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben. Das entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag.
Es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten, entschied das Gericht am Donnerstag in Brandenburg/Havel. Es wies damit drei Klagen der Schlösser-Stiftung gegen einen Fotografen und zwei Fotoagenturen zurück, denen das Landgericht Potsdam am 21. November 2008 stattgeben hatte.
In dem Streit um die Knips-Gebühr argumentiert die Stiftung, als Eigentümerin der Schlösser und Gärten stehe ihr das ausschließliche Recht an Fotos zu. Zudem mache die seit dem Jahr 2005 geltende Parkordnung Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken von einer ausdrücklichen Erlaubnis abhängig. Die Stiftung hatte deshalb in drei Verfahren auf Unterlassung einer gewerblichen Verbreitung von Bildern geklagt und verlangte Schadensersatz.
Der Streit betrifft nach Angaben des Oberlandesgerichtes nur Außenaufnahmen. Der betroffene Fotograf und Filmemacher seien berechtigt, den wirtschaftlichen Nutzen aus ihren Aufnahmen zu ziehen, stellte das Gericht fest. »Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich.« Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert wird, könne den Zugang dazu verbieten oder die Sicht darauf unterbinden.
Allerdings stehe dies nur einem Privateigentümer, nicht dagegen der Stiftung zu. Ihr sei das Eigentum an den Parkanlagen und Schlössern der Länder Berlin und Brandenburg »deswegen übertragen worden, damit sie gepflegt, bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden«. Auch die Parkordnung verpflichtet aus Sicht des Oberlandesgerichts Besucher nicht, gewerbliche Aufnahmen zu unterlassen, denn es gebe keine Einlasskontrollen. Besucher müssten den Eindruck haben, »der Zutritt sei unbeschränkt gestattet, solange sich der Parkbesucher ordentlich beträgt und die Anlagen nicht beschädigt«, hieß es. Das Oberlandesgerichts ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu, so dass die Urteile noch nicht rechtskräftig sind.
Man habe die Gerichtsentscheidung erwartet und akzeptiere sie, bedauere aber nichtsdestotrotz den Ausgang des Verfahrens, hieß es von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Wenn die Urteilsbegründung vorliege, werde sie geprüft. Dann werde entschieden, ob weitere rechtliche Schritte ergriffen werden.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sprach nach der Urteilsverkündung von einem »Sieg der Pressefreiheit«. »Damit ist der Versuch der Stiftung gescheitert, Bildjournalisten in ihrer freien Berufsausübung einzuschränken«, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Der Journalistenverband hatte die von dem Verbot betroffenen Bildjournalisten der Fotoagentur Ostkreuz und des Internetportals Fotofinder unterstützt.
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