»Beamtenstreik ist Menschenrecht«

GEW Hessen weist arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Lehrer zurück

  • Hans-Gerd Öffinger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

In Hessen drohen Lehrkräften, die sich im November 2009 an Streiks beteiligt haben, arbeitsrechtliche Maßnahmen. Die GEW wehrt sich und fordert das Streikrecht für Beamte.

Der Konflikt zwischen der hessischen Landesregierung und der Bildungsgewerkschaft GEW um den Streik von 5000 Lehrern im November 2009 geht in die nächste Runde. »Man beabsichtigt, gegen verbeamtete Lehrkräfte Missbilligungen und gegen angestellte Lehrkräfte Abmahnungen auszusprechen«, kritisiert die GEW Hessen die Absichten der Kultusbürokratie. Sie beharrt auf dem Standpunkt, dass auch deutschen Beamten das Menschenrecht zustehe, für berechtigte Forderungen zu streiken.

Dass die Streikenden für die Zeit des Arbeitskampfes Gehaltsabzug bekommen, ist die übliche Reaktion jedes Dienstherrn oder Arbeitgebers. In aller Regel fordert eine Gewerkschaft keine Lohnfortzahlung sondern zahlt ihren Mitgliedern Streikgeld.

Nach einem Erlass des Hessischen Kultusministeriums von Anfang Januar müssen jedoch verbeamtete Lehrkräfte mit einer Missbilligung rechnen, also mit einer dienstrechtlichen Sanktion unterhalb der einfachsten Form einer Disziplinar...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.