Geldwerter Vorteil: Finanzgerichte entscheiden zunehmend zu Gunsten von Arbeitnehmern

Lohnsteuer

Lohnsteuerprüfer müssen zusehends die Segel streichen, wenn es um die Einordnung des geldwerten Vorteils bei den Angestellten geht, denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat aktuell gleich zu verschiedenen Sachverhalten entschieden, dass keine oder eine verringerte Lohnsteuer einzubehalten ist. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover hin.

Oft ist die Grenze zwischen Steuerfreiheit und -pflicht schwer zu bestimmen. Eine Gestaltung zu Lasten des Fiskus spielt dann eine wichtige Rolle, wenn Firmen und Angestellte ihren Gehaltsrahmen abstecken. Bleiben Zuwendungen beim Mitarbeiter steuerfrei, braucht der Arbeitgeber weniger brutto zu zahlen. Zudem entfallen auch noch die Sozialabgaben, wenn das Gehaltsextra nicht besteuert wird.

Erhält nun ein Arbeitnehmer über seine Firma verbilligt Waren oder Dienstleistungen, liegt generell erst einmal ein geldwerter Vorteil vor. Der bemisst sich aus der Differenz zwischen dem um üblic...


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