Eigenbedarfskündigung auch für Neffen und Nichten

Bundesgerichtshof

Nichten und Neffen sind so enge Verwandte, dass zu ihren Gunsten ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt werden darf. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nicht nur die Geschwister, sondern auch deren Kinder seien eng mit einem Vermieter verwandt. Darum komme es nicht darauf an, ob im Einzelfall eine besondere Beziehung oder soziale Bindung bestehe. Die Karlsruher Richter erklärten damit die Kündigung einer Eigentümerin aus Baden-Baden für wirksam. (Az.: VIII ZR 159/09 – Urteil vom 27. März 2010)

Der Deutsche Mieterbund befürchtet, dass das Urteil zu mehr Kündigungen wegen Eigenbedarfs führen wird. Mehr als 20 Jahre sei der Kreis der Familienangehörigen von den Gerichten eng a...


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