Prozess gegen Tierrechtler
Nach jahrelangen Ermittlungen beginnt in Österreich ein Mammutverfahren
Erstmals wird in Österreich der umstrittene Organisationsparagraf 278a gegen 13 Aktivisten der Tierbefreiungsbewegung angewendet.
»Eine autoritäre Fratze hinter einer Maske von Demokratie und Menschenrechten, die sich bis jetzt fast ausschließlich MigrantInnen und nun auch politisch dissidenten Bewegungen zeigt.« So beschreibt Kevin K., einer der Angeklagten, den real existierenden bürgerlichen Rechtsstaat. Die Erfahrung, die ihn zu dieser Auffassung kommen ließ: Im Mai 2008 hatten Spezialeinheiten der Polizei 23 Wohnungen in Wien und anderen Städten Österreichs gestürmt, ihn und weitere neun Tierrechtler und Tierschützer verhaftet. Vorwurf: »Bildung einer kriminellen Organisation« gemäß Paragraf 278a des österreichischen Strafgesetzbuchs – ein Äquivalent zu dem Paragrafen 129 in Deutschland, der eine Verurteilung ohne konkrete Zuordnung von Delikten zu einzelnen Personen ermöglicht.
Entsprechend vage sind die Anschuldigungen gegen K. und seine Genossen: Vorbereitung und Anmeldung von Demonstrationen, Verbreitung der »Animal Liberation Ideologie«, Recherchen...
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