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Auch Heimsprudler
Gelegentlich hat auch ein schlichtes Haushaltsgerät das Zeug zum Politikum. In diesem Fall waren es Trinkwassersprudler, die ein israelischer Unternehmer auf den EU-Markt bringen wollte, zollfrei. Das darf er, wenn es israelische Waren sind. Waren sie aber nicht, da im – und darauf kommt es an: widerrechtlich – besetzten Gebiet hergestellt. Dort hat Israel keinerlei zivile Hoheitsrechte. So sagen es die seit der Okkupation gültigen UN-Sicherheitsratsresolutionen, die zwar mancherorts in...
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