Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Massenspeicherung in jetziger Form verfassungswidrig

(dpa/AFP/ND) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, entschied das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil. Das Gesetz wahre nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zeichne sich durch eine mangelnde Transparenz aus. Ferner bemerkten die Richter einen Mangel an Sicherheit und konkreten Angaben, wofür die gepeicherten Daten gebraucht werden sollen.

Nach Ansicht der Richte...


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