Kein Zwang, wenn der Sohn den Vater nicht sehen will
Urteil
Der 1998 geborene Junge, nennen wir ihn Felix, lebte seit der Trennung der Eltern bei der sorgeberechtigten Mutter. Die Ehe wurde 2001 geschieden. Kurz vorher war der Ehemann zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seine Frau verprügelt hatte. Trotzdem einigte man sich auf eine Regelung für Treffen zwischen Vater und Sohn.
Weihnachten 2006 brach der regelmäßige Kontakt ab. Denn Felix weigerte sich, den Vater zu besuchen. Nur mit Mühe war er dazu zu überreden, ihn im Mai 2007 noch einmal zu treffen – im Beisein ...
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