Neuer Anlauf: Mitarbeit unter Vorbehalt

VVN-BdA nennt Bedingungen für Rückkehr in sächsische Gedenkstättenstiftung

Nach seinem gemeinsam mit anderen NS-Opferverbänden Anfang 2004 erklärten Austritt ist der Verband der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) des Freistaates wieder zur Rückkehr und Mitarbeit in der »Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft« bereit, wenn »grundlegende Differenzen ausgeräumt sind«.

Zu den Verbänden, die 2004 mit einer gemeinsamen Erklärung aus der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten ausgetreten waren, gehörten die VVN-BdA, der Zentralrat der Juden in Deutschland, der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, die Bundesvereinigung der Opfer der Nationalsozialistischen Militärjustiz und die Gedenkstätte der Zwangsarbeiter in Leipzig. Anlass waren die von den NS-Opferverbände im Stiftungsgesetz zurückgewiesenen Tendenzen der zunehmenden Relativierung der Verbrechen des faschistischen Deutschland im Vergleich zur Politik in den Jahren der DDR. Eine von ihnen und auch von den Leitern der deutschen KZ-Gedenkstätten geforderte Modifizierung der Satzung mit der eindeutigen Betonung der Einmaligkeit der faschistischen Verbrechen war in den vergangenen Jahren an der Haltung vor allem der CDU-geführten Landesregierung gescheitert.

Seit Jahresbeginn ist nun wieder Bewegung in die Diskussion um grundlegende Änderungen am Stiftungsge...


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