Zu erfolgreich für die Verfassung
»Ämter« im Norden müssen neu geregelt werden
Ende Februar haben Schleswig-Holsteins Verfassungsrichter die demokratische Legitimation der Ämter bemängelt. In Mecklenburg-Vorpommern könnte das Urteil die umkämpfte Verwaltungsreform noch komplizierter machen.
Sie existieren schon länger als das Bundesland Schleswig-Holstein selbst: 87 »Ämter« mit insgesamt über 1000 amtsangehörigen Gemeinden oder kleineren Städten. Als historisch gewachsene Institution besorgen die Ämter seit Jahr und Tag Verwaltungsakte und Schriftverkehr für die kleinen Gemeinden. So sind die »Ämter«, die zwischen 1300 (Amt Pellworm) und 40 000 (Amt Südtondern) Menschen betreuen, heute unverzichtbar für die Verwaltungen. Diese können selbst entscheiden, welche Aufgaben sie an das Amt übertragen – und da diese ihre Arbeit gut machten, wuchsen die Kompetenzen der Ämter besonders in den letzten zwanzig Jahren sehr schnell.
Zu schnell für eine Institution von der Machart eines Amtes, entschied Ende Februar das Landesverfassungsgericht in Schleswig: Angesichts des stetig wachsenden Kompetzenzbereichs der Ämter reiche deren demokratische Legitimation nicht aus: Gesteuert werden die Ämter nämlich vom »Amtsausschuss« ...
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