Bellende Hunde

Urteile

Der Mann betrieb eine Gaststätte mit Spielautomaten. Um das Grundstück zu bewachen, das an eine Wohnsiedlung grenzte, kaufte er zwei Hunde der Rasse Dobermann. Schon bald häuften sich die Beschwerden der Anwohner, weil die Tiere anhaltend bellten. Deshalb verbot die Kommune, die Hunde weiterhin auf dem Grundstück zu halten. Darauf reagierte der Mann nicht. Nach weiteren Beschwerden ließ die Behörde die Tiere von Polizeibeamten abholen und »amtlich verwahren«, sprich: in ein Tierheim bringen. Beim Oberverwaltungsgericht Bremen scheiterten alle Bemühungen des Hundehalters, dies rückgängig zu machen (Az: 1 B 215/09). Die Polizei dürfe eine »Sache sicherstellen,...


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