Insolvenz: Kündigungsschutz gilt auch, wenn die Pleite droht

Arbeitsverhältnis

Die Liste der Unternehmen, die in den vergangenen Monaten in die Insolvenz gehen mussten, ist lang. Zigtausende Beschäftigte haben ihre Arbeit verloren – und nicht wenige ihre Existenz. Das Thema Insolvenz gehört inzwischen zum Alltag vieler Menschen. Doch was bedeutet die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für einen Betrieb und die Mitarbeiter?

Hierzulande ist die Meinung immer noch weit verbreitet, dass eine Insolvenz automatisch das Ende eines Betriebes ist, so Andrej Wroblewski, Insolvenzrechtsexperte im Vorstand der IG Metall. Dabei könnten Betriebe in einem Insolvenzverfahren durchaus gerettet werden, in manchen Fällen gelinge es sogar, das ursprüngliche Unternehmen zu sanieren.

Ein weiteres Missverständnis ist, dass das Arbeitsrecht bei einer Insolvenz nicht mehr greift. Tatsächlich aber gilt nach wie vor der Kündigungsschutz. »Die Insolvenz an sich ist kein Kündigungsgrund«, sagt Wroblewski. Es kann also auch dann nur au...


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