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Hartz IV: Nur wenige Betroffene dürfen im Härtefall auf Hilfe hoffen

Bundesverfassungsgericht

Kurz nach dem Gerichtsurteil zur Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Leistungen hat das Bundesarbeitsministerium eine Liste von Zusatzleistungen für Härtefälle erarbeitet. Nur eine eng begrenzte Zahl von Bedürftigen kann demnach vorerst auf zusätzliche Hilfe hoffen. Die nun erstellte Härtefall-Liste entbindet die Regierung nicht von der ebenfalls durch das Verfassungsgerichts-Urteil entstandenen Ve...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/166703.hartz-iv-nur-wenige-betroffene-duerfen-im-haertefall-auf-hilfe-hoffen.html

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