Wie frei ist der Datenschutz?

Schwerins Landesdatenschützer Karsten Neumann über ein EuGH-Urteil

Karsten Neumann (LINKE) ist seit dem Jahr 2004 Landesbeauftragter für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern.  Foto: dpa
Karsten Neumann (LINKE) ist seit dem Jahr 2004 Landesbeauftragter für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Foto: dpa

ND: Herr Neumann, können Sie als Landesdatenschutzbeauftragter in Mecklenburg-Vorpommern wirklich frei arbeiten?
Neumann: Was die Kernaufgabe angeht, die datenschutzrechtliche Beurteilung von Politik und Wirtschaft: Ja, ich werde rechtlich nicht behindert. In meiner Amtszeit hat es nur einen Versuch gegeben, die Rechtsaufsicht der Landesregierung gegen mich ins Feld zu führen. Die Regierung hat das aber zurückgewiesen.

Eine andere Frage ist die der Ressourcen: In der Informationsgesellschaft wird Datenschutz immer wichtiger, doch die Ausstattung mit Sach- und Personalmitteln hinkt weit hinterher. Wenn das so weitergeht, wird es schwer, die verfassungsgemäßen Aufgaben auch wirklich effektiv umzusetzen.

Gerade hat die EU-Kommission Deutschland erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt: Die deutschen Regelungen über die juristische Stellung der Landesdatenschützer verstoßen laut dessen Urteil gegen die EU-Datenschutzri...



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