Streitfrage: Wie weiter nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung?

Suat Kasem
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Gerichtsentscheidung ist kein Grund zur Freude Von Suat Kasem

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Bürgerrechtsbewegung kein Grund zur Freude. Es ist ein Etappensieg, der den Beteiligten erleichtertes Aufatmen erlaubt und Kraft verleiht für künftige Schritte. Zwar haben die Richter die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben, jedoch nannten sie etwaige Hürden, die ein solches Gesetz mit der Verfassung vereinbar machen.

Die Richter geben den Bürgerrechtlern grundsätzlich recht und erkennen ihre Argumentation umfassend an. Die sechs Monate lang gespeicherten Daten erlauben die Erstellung »umfangreicher Bewegungsprofile« und »bis in die Intimsphäre hinreichende inhaltliche Rückschlüsse«, so das hohe Gericht. Bei der Speicherung handele es sich um einen »besonders schweren Eingriff« in die Persönlichkeitsrechte. Und dennoch: Kaum ist die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt, soll sie nach Forderungen aus der CDU/CSU...


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