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Amtliche Zweifel an der Vaterschaft
Ausländerbehörden wollen in etlichen Fällen Gentests / Innenministerium betont: Kein Generalverdacht
Der ND-Bericht zum Generalverdacht Brandenburger Ausländerbehörden und Jugendämter gegenüber binationalen Eltern hat für Diskussionen gesorgt. Sowohl die Grünen als auch die LINKEN im Landtag wollen vom Innenministerium wissen, ob tatsächlich ein Generalverdacht gegenüber binationalen Kindern besteht und wie viele Familien von Amts wegen zum Gentest geschickt werden.
ND hatte berichtet, dass in Brandenburg Behörden in rund 70 Fällen Vaterschaften angefochten hatten, wenn ein Elternteil deutsch und der andere Elternteil nicht deutsch ist. Die Behörden wollen damit sogenannte Scheinvaterschaften verhindern. Eine Scheinvaterschaft bedeutet, der deutsche Vater, in der Regel ein Obdachloser oder Sozialhilfeempfänger, erkennt die Vaterschaft nur an, damit das Kind einen deutschen Pass und die Mutter ein Aufenthaltsrecht für Deutschland erhält. Unterhalt muss der Vater nicht zahlen, weil er dafür kein Geld hat.
Eine Antwort der Landesregierun...
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