Prozess zu Tod auf Bolzplatz

Eisenhüttenstadt (dpa). Nach dem Tod eines Jungen durch ein Fußballtor muss sich der frühere Amtsdirektor der Gemeinde Schlaubetal wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, im Zusammenhang mit dem Tod des 13-Jährigen im April 2008 auf einem Bolzplatz in Pohlitz bei Eisenhüttenstadt seine Amtspflichten verletzt zu haben.

Sein Verteidiger wies die Anschuldigungen am Montag vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt zurück. Der TÜV Rheinland habe die Spielstätten der Gemeinde – auch den Pohlitzer Bolzplatz – jährlich überprüft, führte der Anwalt am ersten Prozesstag aus. Das Amt sei den Weisungen nachgekommen. Unter anderem seien ...


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