Krankmeldung zu spät vorgelegt – fristlose Kündigung
Landesarbeitsgericht
Schon seit 25 Jahren arbeitete der ältere Mann im Betrieb. Häufig war er krank. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seiner Ärzte gab er im Betrieb meist zu spät ab. Deshalb knöpfte sich der Chef den Arbeitnehmer vor und forderte ihn auf, die Krankmeldung künftig zuverlässig schon am ersten Tag vorzulegen. Doch das war dem Mitarbeiter egal – er machte weiter wie vorher. Damit handelte er sich zwei Abmahnungen ein. Als er beim ...
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