Urlaub: Der Gesetzgeber geht von einer 6-Tage-Woche aus
Beschäftigung
Wer arbeitet, braucht auch mal Urlaub. Mindestens 24 Werktage Urlaub stehen laut Gesetz jedem Arbeitnehmer zu. Werktage sind dabei alle Tage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag. »Der Gesetzgeber geht von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus«, erklärt Gertrud Graszt von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Berlin.
Hat ein Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche, stehen ihm nur mindestens 20 Arbeitstage zu. Als Faustregel lässt sich festhalten, dass der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindestanspruch auf vier freie Kalenderwochen hat. Durch einen Arbeits- oder Tarifvertrag können natürlich auch mehr Urlaubstage vereinbart werden.
Wann ein Arbeitnehmer die Tage nehmen darf, entscheidet der Chef. »Selber bestimmen kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht: Der Urlaub wird gewährt und man muss ihn beantragen«, so Bernhard Steinkühler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Das Gesetz regelt jedoch, dass der Chef ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.