Bundesgerichtshof: Wohnungen sind in einem »gebrauchstauglichen Zustand« zu erhalten

Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich seine mieterfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt: Vermieter müssen auch seit längerem bestehende Mängel an einer Mietwohnung beheben, wenn der Mieter dies fordert. Der Anspruch auf die Beseitigung solcher Mängel verjährt nicht, wie der BGH in einem Grundsatzurteil kürzlich entschied. Nach Auffassung der Richter ist es die »Dauerverpflichtung« der Vermieter, Wohnungen in einem »gebrauchstauglichen Zustan...


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