Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen OP im Ausland nicht voll bezahlen
Rechtsprechung
Deutsche Krankenkassen müssen die Kosten für stationäre Krankenhausbehandlungen im Ausland nicht in voller Höhe bezahlen, auch wenn sie der Behandlung zugestimmt haben. Das hat kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden und damit das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg bestätigt.
Geklagt hatte ein Mann aus Ettlingen, weil seine gesetzliche Krankenkasse nur so viel für eine Herzoperation in London gezahlt hatte, wie ein solcher Eingriff in Deutschla...
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