Zugverspätungen: Wie werden die Kunden entschädigt?

Bahn

Verspätungen und Zugausfälle werden uns auch weiterhin das ganze Jahr über begleiten. Wie lange noch, ist schwer abzuschätzen. Kleiner Trost: Bahnfahrer haben seit vergangenem Jahr mehr Rechte, um bei Unannehmlichkeiten eine Entschädigung zu erhalten.

Ab welcher Verspätung gibt es eine Entschädigung?

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, müssen Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahngesellschaft die Kosten für ein Hotelzimmer tragen.

Wie werden Fahrgäste mit Zeitkarten entschädigt?

Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr, Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket gibt es in der 2. Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Pro...


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