Agentur für Arbeit darf nicht befristen
Bundesarbeitsgericht erklärt 5000 befristete Verträge für nicht rechtens
Nach Medienberichten will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit einem neuen Gesetz erleichtern. Die Pflicht zur Angabe von Sachgründen soll nach ihren Plänen aufgeweicht werden. Das Bundesarbeitsgericht erklärte unterdessen 5000 befristete Verträge bei der Agentur für Arbeit für rechtswidrig.
Das letzte Laub raschelt noch im Wind, den die neue Studie des Institus für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gestern verursacht hatte – die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse ist von 5,7 Prozent 1991 auf 8,9 Prozent 2009 gestiegen, und die Hans-Böckler-Stiftung rechnet für die Zukunft mit einer Ausweitung befristeter Stellen –, da pustet die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wieder kräftig in den Blätterwald.
Die Zeitungen der WAZ-Gruppe berichteten am Donnerstag vom Vorhaben der Ministerin, mit einem neuen Gesetz die Liberalisierung des Arbeitsmarktes voranzutreiben und die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverhältnissen noch auszubauen. Sie stößt auf Kritik in der Opposition. SPD und LINKE fordern, die Möglichkeit zur Befristung nicht auszuweiten, sondern gänzlich abzuschaffen. Die Grünen wollen mehr Kündigungsschutz statt mehr Befristung.
Zwar hat das Arbeitsministerium die Berichte nicht best...
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