Hartz IV: Kein Extra für Kinderkleidung
Bundessozialgericht urteilt gegen Betroffene
Kassel (dpa/ND). Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder. Sie bekommen nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen und alte Sachen nicht mehr passen. Bei Kindern sei es nun mal notwendig, die Garderobe in kurzen Abständen zu ersetzen. Das gehöre zum regelmäßigen Bedarf – auch in Wachstumsphasen und bei erhöhtem Verschleiß, urteilten die höchsten deutschen Sozialrichter am Dienstag in Kassel (Aktenzeichen: B 14 AS 81/08 R). Der von den Klägern geltend gemachte Bedarf für neue Anziehsachen falle bei allen Kleinkindern regelmäßig an und sei deshalb kein Härtefall. Auch die Vorinstanzen hatten die Kl...
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