Dienstreise: Bei einem Unfall mit dem Pkw hilft bisweilen auch der Fiskus

Arbeit

Kommt es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, berücksichtigt das Finanzamt die Kosten nicht immer. Aber die Unfallversicherung springt ein.

Verursachen Arbeitnehmer mit ihrem Pkw auf einer dienstlichen Fahrt einen Unfall und es entsteht aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse ein Bagatell- bzw. größerer Schaden, kann dieser einfach als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Unfall darf nämlich aufgrund einer Gesetzesänderung zusätzlich zur Entfernungspauschale abgesetzt werden, sofern sich das Unglück auf der Pendelstrecke zwischen Wohnung und Betrieb ereignet. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover hin.

Geschieht der Unfall hingegen auf einer Dienstreise, einem beruflich bedingten Umzug oder Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzstellen, sind die Kosten ebenfalls voll absetzbar. Hinzu kommt in diesen Fällen noch der weitere Vorteil, dass der Arbeitgeber die anfallenden Aufwendungen sogar in voller Höhe steuerfrei ersetzen kann. »Das gilt unabhängig davon, ob der Pkw ansonsten privat genutzt wird und ob es sich um einen Luxus- oder Kleinwage...


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