Sache des Vermieters
Gesundheit
Tritt in einer Wohnung Schimmelbefall auf, so hat sich in erster Linie der Vermieter darum zu kümmern – und nicht das Gesundheitsamt. Will er sich dagegen vor den Kosten mit der Behauptung drücken, daran wäre nur das Wohnverhalten der Mieter schuld, dann muss er dies auch akribisch beweisen können. So das Landgericht Hamburg. (Az. 307 S 39/09)
So hatte eine Mieterin den Mietsatz für ihre Wohnung um 25 Prozent gemindert, weil alle Zimmer einschließlich Küche und Bad von immer wiederkeh...
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