Transplantationsgesetz: Organspende auch ein Thema für die Patientenverfügung?
Medizin
Am 1. September 2009 ist bekanntlich das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten. Eine Patientenverfügung muss danach schriftlich niedergelegt sein, um bei einer ärztlichen Behandlung verbindlich Beachtung zu finden.
Patientenverfügungen können zwei Richtungen aufweisen, zum einen die »Abbruchverfügung« (Abbruch der Intensivmedizin) und zum anderen die »Fortführungsverfügung« (Fortführung der Intensivmedizin bis zur Grenze des ärztlich Möglichen). Eine Patientenverfügung kann dabei auch Erklärungen beinhalten, die die Thematik der Organspende betreffen.
Die Möglichkeiten von Organ- oder Gewebespenden sind maßgeblich im Transplantationsgesetz (TPG) festgelegt. Dort ist fixiert, dass eine Organ- bzw. Gewebespende zur Transplantation beispielsweise dadurch ausgeschlossen werden kann, dass die betreffende Person dem ausdrücklich widersprochen hat. Gleichermaßen sind natürlich auch die ebenfalls ausdrückliche Einwilligung zur Spende und damit die Möglichkeit der Transplantation eröffnet. Auch zulässig ist die Differenzierung zwischen bestimmten Organen und Geweben. Aber nicht nur Einwilligung oder Widerspruch sind möglich.
Das Gesetz sieht über die bere...
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